Übersetzungen:
Die Kosten für Übersetzungen richten sich nach Umfang und Schwierigkeit der Vorlagentexte.
Genaue Angaben können deshalb erst nach Einsicht der zu übersetzenden Dokumente mitgeteilt werden. Ihre Unterlagen können Sie mir per Post, Fax oder E-Mail zusenden.
Sie erhalten dann völlig unverbindlich und kostenfrei ein Angebot.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis !
Dolmetschen:
Das Honorar für Dolmetscherleistungen erfolgt nach Absprache.
(Zur Orientierung dient grundsätzlich das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz JVEG,
Abschnitt 3, Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern)
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